Teilnahmebedingungen
1. Anmeldung zu Veranstaltungen
Anmeldung zu Ausbildungen
Die Anmeldung zu einer Ausbildung am Hanse Institut erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitgeber und nicht durch die Auszubildenden selbst. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Ausbildung ist ein zwischen Arbeitgeber und Auszubildendem abgeschlossener Ausbildungsvertrag sowie ein Kooperationsvertrag zur Durchführung der Ausbildung zwischen Arbeitgeber und Hanse Institut.
Anmeldung zu Fortbildungen
Die Anmeldung zu einer Fortbildung muss, soweit nicht bei einzelnen Veranstaltungen anders angegeben, grundsätzlich bis 10 Werktage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Auf Nachfrage sind auch kurzfristigere Anmeldungen möglich, soweit freie Plätze vorhanden und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.
Die Anmeldung zu einer Fortbildung erfolgt grundsätzlich schriftlich als elektronische online-Anmeldung über das Anmeldeformular der jeweiligen Fortbildung auf der Website des Hanse Instituts.
Anmeldungen für Weiterbildungen ohne Weiterbildungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Hanse Institut
Die Anmeldung zu einer Zertifikatsweiterbildung, für die kein spezieller Weiterbildungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Weiterbildungsteilnehmenden geschlossen werden muss, erfolgt grundsätzlich bis 10 Werktage vor Beginn der Veranstaltung. Auf Nachfrage sind auch kurzfristigere Anmeldungen möglich, soweit freie Plätze vorhanden und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich schriftlich als elektronische online-Anmeldung über das Anmeldeformular der jeweiligen Weiterbildung auf der Website des Hanse Instituts.
Anmeldungen für Weiterbildungen mit Weiterbildungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Hanse Institut
Die Anmeldung zu einer Fachweiterbildung oder einer Weiterbildung, für die ein spezieller Weiterbildungsvertrag zwischen dem Arbeitgeber der Teilnehmenden und dem Hanse Institut geschlossen werden muss, erfolgt durch den Arbeitgeber der Weiterbildungsteilnehmenden, wenn der Arbeitgeber der Teilnahme an der Weiterbildung zugestimmt hat. Als Anmeldung gilt der Weiterbildungsvertrag, der zwischen Arbeitgeber und Hanse Institut geschlossen wird.
2. Teilnahmebegrenzung
Für alle Veranstaltungen gelten Teilnehmerbegrenzungen. Die Teilnahme erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung bzw. des Abschlusses eines Weiterbildungsvertrages.
3. Änderungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder bei einer zu geringen Mindestteilnehmerzahl abzusagen, auch kurzfristig. Sollte eine Veranstaltung nicht stattfinden, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurück erstattet.
4. Rücktritt
Mit der Anmeldung in elektronischer Form oder durch einen Weiterbildungsvertrag wird die Teilnahme verbindlich, ohne dass es einer Anmeldebestätigung bedarf. Ist eine Anmelderin oder ein Anmelder an der Teilnahme verhindert, kann eine Ersatzteilnehmerin oder ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Bei einer Abmeldung, die weniger als zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn eintritt, und falls kein Ersatz gefunden wird, wird die komplette Kursgebühr in Rechnung gestellt. Als Werktage gelten die Tage Montag bis Freitag.
Zahlungsbedingungen
1. Rechnungsstellung
Für alle Veranstaltungen wird zu Veranstaltungsbeginn eine Rechnung gestellt. Die Rechnung ist sofort und ohne Abzüge zu zahlen. Bei Ratenzahlungen gelten die getroffenen Ratenzahlungsvereinbarungen und Zahlungstermine.
Die Rechnungsstellung erfolgt an die in der elektronischen Anmeldung angegebene Rechnungsadresse bzw. an die lt. Aus- oder Weiterbildungsvertrag hinterlegte Rechnungsadresse.
2. Rückerstattung von Zahlungen
Bei Fortbildungen und Weiterbildungen ohne Weiterbildungsvertrag werden geleistete Zahlungen nur zurückerstattet, wenn eine Veranstaltung ausfällt. Bei Verhinderung der Teilnahme an diesen Veranstaltungen werden geleistete Zahlungen nur zurück erstattet, wenn die geltende Abmeldefrist eingehalten wurde.
Bei Aus- und Weiterbildungen mit Aus- bzw. Weiterbildungsvertrag richten sich die Rückzahlungspflichten nach den im Vertrag geschlossenen Vereinbarungen.
3. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Seiten bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten ist Oldenburg (Oldb.).