Aktuelle Einschränkung der telefonischen Erreichbarkeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
umzugsbedingt sind wir in der ersten Kalenderwoche per Festnetz leider nicht wie gewohnt zu erreichen.
Bitte schreiben Sie uns ggf. eine Mail, wir rufen dann zurück.
Ab der 2. KW sollte sich dann wieder alles normalisiert haben.
Allen ein friedvolles Neues Jahr wünscht
Sabine Röseler

Corona: Unterricht angepasst an aktuelle Lage
Der Unterricht findet angepasst an die aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie statt. Dies bedeutet, dass wir bei steigenden Inzidenzen überall dort, wo es möglich ist bzw. sich anbietet, online über virtuelle Klassenräume unterrichten. Da sich die Lage beständig ändert, bitten wir in Zweifelsfällen um Kontaktaufnahme vor dem Besuch des Instituts. Wir informieren Sie gerne über unsere jeweils aktuellen Kontakt- und Hygienemaßnahmen. Detailinformationen erhalten Sie auch bei den jeweiligen Ansprechpartner/-innen sowie per E-Mail.
Zur Sicherheit aller Beteiligten gilt derzeit bei unseren Präsenzveranstaltungen die sog. 2G-Regel (geimpft oder genesen)!
Kann der 2G-Status nicht nachgewiesen werden, bitten wir um Kontaktaufnahme vor dem Besuch des Hanse Instituts.
Wir werden den Nachweis bei allen Teilnehmer:innen und Dozent:innen kontrollieren:
Bis zum 30. September 2022 liegt lt. Infektionsschutzgesetz ein vollständiger Impfschutz vor:
- nach drei Einzelimpfungen,
- nach zwei Einzelimpfungen,
- nach einer Einzelimpfung
- PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
- PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der ersten Impfung ODER
- PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der ersten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.
Ab 1. Oktober 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:
- nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
- nach zwei Einzelimpfungen
- PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
- PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
- PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung (seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein).
Als genesen gelten gemäß Infektionsschutzgesetz Personen, die nachweislich mit einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden. Der Test zum Nachweis der Infektion muss mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegen•