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Fortbildungskurs

Kompetenzorientiert Beurteilen (Fortbildung für Praxisanleiter/innen)

Ein Angebot im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtfortbildungen für Praxisanleitende

Termin: 05.10.2023 08:30 – 15:45 Uhr
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Schnellinfos

Eine der Neuerungen, die das Pflegeberufegesetz und das OTA-ATA-Gesetz mit sich gebracht haben, ist die in den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen beider Ausbildungen vorgegebene „qualifizierte Leistungseinschätzung“. Jede an der Aus- und Weiterbildung beteiligte Einrichtung muss eine solche Einschätzung für Auszubildende sowie für Weiterzubildende erbringen. Es ist davon auszugehen, dass diese Aufgabe in der Regel von Praxisanleitenden übernommen wird. Wie diese Leistungseinschätzung im Rahmen von Aus- und Weiterbildung einzuordnen ist, soll in dieser Fortbildung erläutert werden.

Anmeldeschluss ist der 25.09.2023

Teilnahmebedingungen

Die Anmeldung zu einer Fortbildung muss, soweit nicht bei einzelnen Veranstaltungen anders angegeben, grundsätzlich bis 10 Werktage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Auf Nachfrage sind auch kurzfristigere Anmeldungen möglich, soweit freie Plätze vorhanden und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

Die Anmeldung zu einer Fortbildung erfolgt grundsätzlich schriftlich als elektronische online-Anmeldung über das Anmeldeformular der jeweiligen Fortbildung auf der Website des Hanse Instituts.

Mit der Anmeldung in elektronischer Form oder durch einen Weiterbildungsvertrag wird die Teilnahme verbindlich, ohne dass es einer Anmeldebestätigung bedarf. Ist eine Anmelderin oder ein Anmelder an der Teilnahme verhindert, kann eine Ersatzteilnehmerin oder ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Bei einer Abmeldung, die weniger als zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn eintritt, und falls kein Ersatz gefunden wird, wird die komplette Kursgebühr in Rechnung gestellt.

Näheres entnehmen Sie bitte den AGB auf unserer Website.

Schwerpunkte

Folgende Schwerpunkte werden in der Fortbildung thematisiert:

  • Was bedeutet qualifizierte Leistungseinschätzung nach Pflegeberufe- und OTA-ATA-Gesetz?
  • Berufliche Handlungskompetenz mit den zusätzlich geforderten neuen Teilkompetenzen laut Pflegeberufe- und OTA-ATA-Gesetz sowie die dazugehörigen Kompetenzdimensionen
  • Qualitätsindikatoren zur Kompetenzbeschreibung
  • Notenskala
  • Beurteilung als Prozess
  • Stolpersteine im Beurteilungsprozess

VERANSTALTUNGSORT:
Wird noch bekannt gegeben

Alternativ findet die Fortbildung online im virtuellen Klassenraum auf der Lernplattform des Hanse Instituts statt. Voraussetzung zur Teilnahme ist ein Internetzugang sowie ein PC/Lap-top/Tablet mit Mikrophon und Kamera. Es sind keine spezielle Software oder spezielle EDV-Kenntnisse für die Teilnahme erforderlich. Die Teilnehmenden erhalten vor Fortbildungsbeginn die Einlogdaten zur Teilnahme an der Fortbildung.

Die erforderlichen Informationen werden ca. 1 Woche vor der Veranstaltung, per Mail, versendet

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Dozent/-in

Silvia Sommer
Leitung WB zur Praxisanleitung
Berufspädagogin im Gesundheitswesen M. A.

Icon_Outline_Austausch

Kontaktperson

Silvia Sommer
Leitung WB zur Praxisanleitung
Berufspädagogin im Gesundheitswesen M. A.

Tel.:: +49 152 27661942

sommer@hanse-institut-ol.de

Icon_Outline_Personengruppe

Teilnehmer/-innen

maximal 20 Teilnehmer/-innen
2 Plätze frei

Icon_Outline_Euro

Kosten

105 €
Icon_Outline_Siegel

Fortbildungspunkte

Pflegende: 8 Punkte
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