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Weiterbildungskurs

Berufspädagogische Zusatzqualifikation zur Praxisanleitung in verschiedenen Gesundheitsfachberufen ab 09/2025

Gem. den Empfehlungen für Maßnahmen einer berufspädagogischen Qualifikation zur Praxisanleitung der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 30. Oktober 2019

Termin: ab 02.09.2025 Blockunterricht
Kurs-ID: 261
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Schnellinfos

  • Modularer Aufbau
  • 320 Stunden Gesamtumfang
  • Inklusive Praxishospitationen im Bereich der Praxisanleitung
  • Qualifikationsbegleitende Modulprüfungen und Abschlussprüfung
  • Ein gewisser Umfang an Eigenstudium ist als fester Bestandteil der Weiterbildung einzuplanen

Kurzbeschreibung:

Eine qualitätsorientierte Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen kann nur gelingen, wenn theoretische Ausbildungsinhalte in die Praxis übertragen und dort kritisch reflektiert und situationsbezogen angewendet werden. Die Träger der praktischen Ausbildung sind für die Durchführung der praktischen Ausbildung verantwortlich und stellen durch geeignete Fachkräfte die Praxisanleitung und damit die Qualität der praktischen Ausbildung sicher. Diese Fachkräfte benötigen eine berufspädagogische Zusatzqualifikation zur Praxisanleitung. Aufgabe der praxisanleitenden Person ist es, die Auszubildenden an die praktischen und berufsspezifischen Tätigkeiten heranzuführen, den Lernprozess während der Ausbildung zu begleiten und die Verbindung zwischen dem theoretischen und praktischen Unterricht in der Schule mit der praktischen Ausbildung zu gewährleisten. Hierbei geben sie den Auszubildenden Gelegenheit, die im Unterricht erworbenen Kompetenzen aufeinander zu beziehen, miteinander zu verbinden und weiterzuentwickeln, um die erforderliche Handlungskompetenz für die beruflichen Tätigkeiten zu erwerben.
Um als Praxisanleiterin oder Praxisanleiter gem.

  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung – PflAPrV),
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur/zum ATA und zur/zum OTA,
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (Not-San-APrV)
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Techno-logen (MTAPrV)

tätig werden zu können, ist eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden nachzuweisen.

Teilnahmebedingungen

Zur Weiterqualifizierung zur Praxisanleitung wird zugelassen, wer über eine Ausbildung als

  • Krankenschwester und -pfleger
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin und -pfleger,
  • Pflegefachfrau und –fachmann,
  • Kinderkrankenschwester, -pfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und -pfleger
  • Altenpflegerin und Altenpfleger,
  • Medizinische Technologin oder Technologe für Laboratoriumsanalytik
  • Medizinische Technologin und Technologe für Radiologie
  • Medizinische Technologin und Technologe für Funktionsdiagnostik
  • Operationstechnische Assistentin und Assistent / Anästhesietechnische Assistentin und Assistent, - und über eine einjährige Berufserfahrung nach Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung der oben genannten Berufe verfügt
  • Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter - und über eine zweijährige Berufserfahrung nach Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung des oben genannten Berufes verfügt

UNTERRICHTSBLOCKZEITEN

Theoriephasen

Block I 02.09.2025 - 05.09.2025
Block II 23.09.2025 - 26.09.2025
Block III 21.10.2025 - 24.10.2025
Block IV 25.11.2025 - 28.11.2025
Block V 13.01.2026 - 16.01.2026
Block VI 10.02.2026 - 13.02.2026
Block VII 03.03.2026 - 06.03.2026
Block VIII 07.04.2026 - 10.04.2026
Block IX 19.05.2026 - 22.05.2026
Block X (Abschlussprüfung) 09.06.2026 - 12.06.2026

Schwerpunkte

Die Qualifikation zur Praxisanleitung wird gem. den Empfehlungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur - berufspädagogischen Qualifikation zur Praxisanleitung - durchgeführt und besteht aus berufsübergreifenden und berufsspezifischen Modulen.

Berufsübergreifende Module

  • Berufliches Selbstverständnis in der Praxisanleitung entwickeln
  • Mit der Schule kooperieren und an der Praxisbegleitung mitwirken
  • Praktische Ausbildung planen und vorbereiten
  • Anleitungs- und Lernprozesse gestalten und evaluieren
  • Ausbildungsbezogene Gespräche führen und evaluieren
  • Leistungen der praktischen Ausbildung und Prüfungen bewerten

Berufsspezifische Module nach Pflegeberufegesetz

Die Inhalte der berufsspezifischen Module beziehen sich explizit auf die Aufgaben im Rahmen von Praxisanleitung in den oben genannten Gesundheitsfachberufen und auf die in diesen Berufen geforderten vorbehaltenen Tätigkeiten. In die Module sind verschiedene Praxishospitationen im Arbeitsfeld der Praxisanleitung integriert. Die erfolgreich abgeschlossene Qualifikation befähigt die Teilnehmenden, Anleitungen entsprechend dem allgemein anerkannten Stand berufspädagogischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse zu planen, durchzuführen und zu evaluieren.

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Dozent/-in

Diverse

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Kontaktperson

Silvia Sommer
Leitung WB zur Praxisanleitung
Berufspädagogin im Gesundheitswesen M. A.

Tel.: +49 152 27661942

sommer@hanse-institut-ol.de

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Teilnehmer/-innen

maximal 25 Teilnehmer/-innen

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Veranstaltungsort

Hanse Institut Oldenburg – Bildung und Gesundheit gGmbH
Alter Stadthafen 6, 26122 Oldenburg
Icon_Outline_Euro

Kosten

2.200 €
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Fortbildungspunkte

Pflegende: 30 Punkte
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