Berufspädagogische Zusatzqualifikation zur Praxisanleitung in verschiedenen Gesundheitsfachberufen ab 03/2027
Gem. den Empfehlungen für Maßnahmen einer berufspädagogischen Qualifikation zur Praxisanleitung der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 30. Oktober 2019
Termin
ab 30.03.2027, Blockunterricht
Kurs-ID: 323
Schnellinfo
- Modularer Aufbau
- 320 Stunden Gesamtumfang
- Inklusive Praxishospitationen im Bereich der Praxisanleitung
- Qualifikationsbegleitende Modulprüfungen und Abschlussprüfung
- Neben den Präsenz- bzw. Unterrichtszeiten ist ein angemessener Umfang an Selbststudium einzuplanen.
Anmeldeschluss ist der 15. Januar 2027
Kurzbeschreibung
Eine qualitätsorientierte Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen kann nur gelingen, wenn theoretische Ausbildungsinhalte in die Praxis übertragen und dort kritisch reflektiert und situationsbezogen angewendet werden. Die Träger der praktischen Ausbildung sind für die Durchführung der praktischen Ausbildung verantwortlich und stellen durch geeignete Fachkräfte die Praxisanleitung und damit die Qualität der praktischen Ausbildung sicher. Diese Fachkräfte benötigen eine berufspädagogische Zusatzqualifikation zur Praxisanleitung.
Aufgabe der praxisanleitenden Person ist es, die Auszubildenden an die praktischen und berufsspezifischen Tätigkeiten heranzuführen, den Lernprozess während der Ausbildung zu begleiten und die Verbindung zwischen dem theoretischen und praktischen Unterricht in der Schule mit der praktischen Ausbildung zu gewährleisten.
Hierbei geben sie den Auszubildenden Gelegenheit, die im Unterricht erworbenen Kompetenzen aufeinander zu beziehen, miteinander zu verbinden und weiterzuentwickeln, um die erforderliche Handlungskompetenz für die beruflichen Tätigkeiten zu erwerben.
Um als Praxisanleiterin oder Praxisanleiter gem.
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungsund -Prüfungsverordnung – PflAPrV),
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur/zum ATA und zur/zum OTA,
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (Not-San-APrV)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Technologen (MTAPrV)
tätig werden zu können, ist eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden nachzuweisen.
Teilnahmebedingungen
Zur Weiterqualifizierung zur Praxisanleitung wird zugelassen, wer über eine Ausbildung als
- Krankenschwester und -pfleger
- Gesundheits- und Krankenpflegerin und -pfleger,
- Pflegefachfrau und –fachmann,
- Kinderkrankenschwester, -pfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und -pfleger
- Altenpflegerin und Altenpfleger,
- Medizinische Technologin oder Technologe für Laboratoriumsanalytik
- Medizinische Technologin und Technologe für Radiologie
- Medizinische Technologin und Technologe für Funktionsdiagnostik
- Operationstechnische Assistentin und Assistent / Anästhesietechnische Assistentin und Assistent,
- Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter
Hinweis zu den Teilnahmevorraussetzungen:
Für die vorgenannten Berufe ist eine mindestens einjährige Berufserfahrung nach Erteilung der Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung erforderlich; für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ist eine mindestens zweijährige Berufserfahrung nachzuweisen.
Unterrichtsblockzeiten
Theoriephasen:
Block I 30.03.2027-02.04.2027
Block II 27.04.2027-30.04.2027
Block III 25.05.2027-28.05.2027
Block IV 29.06.2027-02.07.2027
Block V 31.08.2027-03.09.2027
Block VI 28.09.2027-01.10.2027
Block VII 02.11.2027-05.11.2027
Block VIII 30.11.2027-03.12.2027
Block IX 11.01.2028-14.01.2028
Block X + Abschluss 08.02.2028-11.02.2028
Beschreibung
Die Qualifikation zur Praxisanleitung wird gem. den Empfehlungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur – berufspädagogischen Qualifikation zur Praxisanleitung – durchgeführt und besteht aus berufsübergreifenden und berufsspezifischen Modulen.
Berufsübergreifende Module
- Berufliches Selbstverständnis in der Praxisanleitung entwickeln
- Mit der Schule kooperieren und an der Praxisbegleitung mitwirken
- Praktische Ausbildung planen und vorbereiten
- Anleitungs- und Lernprozesse gestalten und evaluieren
- Ausbildungsbezogene Gespräche führen und evaluieren
- Leistungen der praktischen Ausbildung und Prüfungen bewerten
Berufsspezifische Module
Die Inhalte der berufsspezifischen Module beziehen sich explizit auf die Aufgaben im Rahmen von Praxisanleitung in den oben genannten Gesundheitsfachberufen und auf die in diesen Berufen geforderten vorbehaltenen Tätigkeiten.
In die Module sind verschiedene Praxishospitationen im Arbeitsfeld der Praxisanleitung integriert.
Die erfolgreich abgeschlossene Qualifikation befähigt die Teilnehmenden, Anleitungen entsprechend dem allgemein anerkannten Stand berufspädagogischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse zu planen, durchzuführen und zu evaluieren.
Dozent:in
DiverseVeranstaltungsort
Hanse Institut OldenburgAlter Stadthafen 6
Oldenburg
26122